ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1. Die folgenden Bedingungen liegen allen, auch künftigen Rechtsgeschäften/Verträgen mit der Firma ILOS zugrunde. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn im weiteren Verlauf einer Geschäftsbeziehung eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese allgemeinen Bedingungen nicht mehr erfolgt.

1.2. ILOS berät und unterstützt Unternehmens-, Organisations- und Personalentwicklungsprozesse. In diesem Kontext konzipiert und veranstaltet ILOS auch sogenannte offene Seminare und Inhouse-Seminare. Offene Seminare sind solche, die öffentlich ausgeschrieben sind. Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare, die durch die Firma ILOS in den durch die Vertragspartner zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten veranstaltet werden.

1.3. Bedingungen der Vertragspartner der Firma ILOS finden – soweit sie im Widerspruch zu den folgenden Bedingungen stehen – keine Anwendung. Derartigen Bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4. Im Einzelfall können Zusatzbedingungen ergänzend als Vertragsbestandteil individualvertraglich vereinbart werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen entfalten jedoch nur dann Wirksamkeit, wenn sie im Einzelfall ausgehandelt sind und von ILOS schriftlich bestätigt werden.

1.5. Für Verträge, die durch ILOS lediglich vermittelt, jedoch direkt von einem anderen Unternehmen erfüllt und abgerechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des anderen Unternehmens.

2. Vertragsschluss/Änderungsvorbehalt

2.1. Vertragsschlüsse zwischen ILOS und deren Vertragspartnern kommen wie folgt zustande: Die Projektanmeldung der Vertragspartner resp. Anmeldungen der Teilnehmer (insbesondere zu den offenen Seminaren) hat schriftlich per Brief, per Telefax oder per Email zu erfolgen. Ein Vertragsschluss mit der Firma ILOS kommt erst dann verbindlich zustande, wenn die Anmeldung/Teilnahme durch ILOS gegenüber dem Vertragspartner schriftlich bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist für die Vertragsabwicklung maßgebend.

2.2. Vertragsschlüsse zwischen ILOS und deren Vertragspartnern kommen bei Beratungsprojekten/Inhouse-Seminaren wie folgt zustande: Bekundet ein Vertragspartner/Teilnehmer sein Interesse an der Durchführung eines derartigen Projekts/Seminars, so unterbreitet ILOS schriftlich ein entsprechendes Angebot. An dieses Angebot fühlt sich die Firma ILOS bis 8 Wochen vor dem geplanten Projekt-/ Seminarbeginn, maximal jedoch drei Monate ab Angebotsabgabe gebunden.

2.3. Mündliche Beauftragungen von ILOS durch die Vertragspartner, sonstige Abreden und Nebenabreden sowie nachträgliche Vertragsänderungen sind für ILOS grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, dass diese von ILOS schriftlich bestätigt und/oder die derartigen Abreden zugrunde liegenden Leistungen tatsächlich von ILOS durchgeführt werden/wurden. Im letzteren Fall bestimmt sich der Leistungsumfang nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.

2.4. Leistungsbeschreibungen von ILOS in Prospekten etc. sind unverbindlich.

2.5. ILOS ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Leistungsbild einseitig geringfügig zu ändern, soweit der Gesamtcharakter des Projekts/Seminars, d.h. dessen wesentliche Ziele, Inhalte und dessen Ausgestaltung nicht verändert werden und zudem die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist. Geringfügige Änderungen liegen insbesondere vor
– im Falle eines Berater-/Trainerwechsels,
– wenn der ursprüngliche Berater/Trainer bspw. durch Krankheit verhindert ist oder
– wenn im Falle einer Änderung der Reihenfolge der Projekt- und Prozessschritte eine Anpassung erfordern.
Änderungen im Sinne der Ziffer 2.5. berechtigen den Vertragspartner/Teilnehmer nicht zur Ausübung von Gewährleistungsrechten.

2.6. Jede der Vertragsparteien kann gegenüber dem anderen Vertragspartner eine wesentliche Änderung des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Nach Erhalt eines Änderungsantrages wird der Empfänger überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen die gewünschte Vertragsänderung durchgeführt werden kann und dem Antragsteller die Zustimmung oder Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.

2.7. Der Anspruch des Vertragspartners auf Teilnahme an offen angebotenen Seminaren kann jederzeit auf eine dritte Person übertragen werden, sofern diese Person der definierten Zielgruppe entspricht.

3. Durchführung der Seminare/Leistungserfolg

3.1. Die Auswahl/Bestimmung der Art und Weise der Durchführung der Seminare, der angewandten Instrumente und Methoden obliegt im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages und des abgestimmten Konzepts allein den Mitarbeitern von ILOS.

3.2 ILOS schuldet ausschließlich die professionelle Unterstützung der kundenspezifischen Ziele und Prozesse, bspw. durch die Vermittlung von Lerninhalten. Ein (Lern-) Erfolg wird nicht geschuldet.

4. Zahlungsbedingungen/Preise

4.1. Rechnungen der Firma ILOS sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig und ohne Abzug zu begleichen.

4.2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, in Rechnung gestellte, abrechnungsfähige Teilleistungen gesondert zu vergüten. Im Übrigen ist ILOS bei langfristigen Verträgen berechtigt, Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits durchgeführten Arbeiten stehen, zu verlangen.

4.3. Bei Vertragsschlüssen, die sich auf sogenannte offene Seminare beziehen, ist der Vertragspartner verpflichtet, den jeweiligen Rechnungsbetrag bis zum zweiten Arbeitstag vor Beginn des Seminars auszugleichen.

4.4. Wird ein Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen – gerechnet ab dem Rechnungsdatum – ausgeglichen, so gerät der Vertragspartner in Verzug. ILOS ist berechtigt, ab dem 31. Tag – gerechnet ab dem Rechnungsdatum – Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen, soweit der Auftraggeber Verbraucher gem. §13 BGB ist. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschaden bleibt vorbehalten.

4.5. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehung- und Diskontspesen.

4.6. Zahlungen sind für ILOS grundsätzlich kostenfrei. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen stets zu Lasten des Schuldners der Zahlung.

4.7. Alle Kosten/Gebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als getrennt vereinbart.

4.8. Abtretungen durch den Vertragspartner von gegen ILOS gerichtete Ansprüche bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung seitens ILOS. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von ILOS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig. Gleiches gilt für Gegenansprüche, die ein Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 273, 320 BGB begründen.

5. Rücktritt, Stornierung, pauschalierter Schadenersatz

5.1. Der Rücktritt von Verträgen muss stets in schriftlicher Form erfolgen. Erfolgt der Rücktritt bis 40 Arbeitstage vor Projekt-/Seminarbeginn, sind von dem Vertragspartner keine Rücktrittsgebühren zu zahlen.

5.2 Seminare
Bei einem Rücktritt bis zu 20 Arbeitstage vor dem Beginn eines Seminars ist ILOS berechtigt, 25 % der Seminargebühr als Rücktrittsgebühr gegenüber dem Vertragspartner zu berechnen, es sei denn, dieser benennt einen Ersatztermin innerhalb der nächsten sechs Monate. Das Recht einen Ersatztermin zu benennen, besteht nur einmal. Eine Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall nicht erhoben. Erfolgt der Rücktritt bis zu zehn Arbeitstage vor dem Seminarbeginn, kann die Firma ILOS 50 % der Seminargebühr verlangen, es sei denn, der Vertragspartner benennt einen Ersatztermin, wobei auch in diesem Fall das Recht, einen Ersatztermin zu benennen, nur einmal besteht. Wird ein Ersatztermin benannt, kann ILOS eine Bearbeitungsgebühr von 10 % der vereinbarten Gebühr zusätzlich berechnen. Im Falle des Rücktritts kürzer als zehn Arbeitstagen vor dem Seminarbeginn oder im Falle des Nichterscheinens des Vertragspartners/Teilnehmers zu dem Seminar wird von ILOS die volle Seminargebühr (100%) gegenüber dem Vertragspartner berechnet. Nimmt ein Vertragspartner die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

5.3. Projekte (z.B. Beratung, Coaching, kundenspezifische Seminare)
Im Falle des Rücktritts bis 30 Arbeitstage vor Beginn eines Projekts (z.B. Beratung, Coaching) ist der Vertragspartner berechtigt, einmalig einen Ersatztermin für den Projektbeginn zu benennen: Anderenfalls ist ILOS berechtigt, dem Vertragspartner 25% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen. Wird der Rücktritt innerhalb eines Zeitraumes von weniger als 20 Arbeitstage vor Projektbeginn erklärt, berechnet ILOS gegenüber dem Vertragspartner 50 % des vereinbarten Honorars. Im Falle des Rücktritts kürzer als fünf Arbeitstage vor Veranstaltungsbeginn wird von ILOS gegenüber dem Vertragspartner das volle vereinbarte Honorar (100%) berechnet. Nimmt ein Vertragspartner die Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Kosten für Fremdleistungen (insbesondere Kosten der An- und Abreise/ Übernachtungskosten, Verpflegung, Lizenzgebühren), gehen grundsätzlich zu Lasten des Vertragspartners, sofern dies nicht ausdrücklich für einzelne Leistungen anders vereinbart wird.

5.4. Für die Berechnung der unter Ziffern 5.1. bis 5.3. genannten Fristen ist jeweils der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei ILOS maßgeblich. Das Recht, einen höheren Aufwand und/oder Schaden geltend zu machen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Dem Vertragspartner/Teilnehmer bleibt das Recht vorbehalten, hinsichtlich der unter den Ziffern 5.1. bis 5.3. genannten Pauschalen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden und/oder Aufwand entstanden ist.

5.5. ILOS ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,
– wenn im Falle offener Seminare für die gewählte Didaktik und die ausgeschriebenen Inhalte keine angemessene Teilnehmerzahl vorhanden ist, – wenn der Berater/Trainer wegen Krankheit verhindert ist, das Seminar abzuhalten und kein geeigneter Ersatz für diesen beschafft werden kann, – wenn aufgrund höherer Gewalt und/oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse die Maßnahme/das Seminar nicht stattfinden kann. ILOS ist in diesen Fällen berechtigt, Ersatztermine anzubieten. Ein wichtiger Grund ist ebenfalls gegeben, wenn der Vertragspartner durch sein Verhalten das Ansehen von ILOS schädigt und/oder die angestrebten Ziele der Maßnahme/des Seminars in Frage stellt.

6. Vertrauliche Informationen, Datenschutz

6.1. Die Vertragsparteien werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertrautheit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Unternehmens-, Organisations- und Personalentwicklung beziehen, frei für den jeweils eigenen Geschäftszweck (ausgeschlossen ist hierbei die Nutzung für Beratungs- und Kompetenzentwicklungsprozesse) nutzen.

6.2. Die Vertragsparteien werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit schriftlicher Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.

7. Urheberrecht

7.1. Projekt- und seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen usw. unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Diese sind –soweit nicht anders ausdrücklich gekennzeichnet- als persönliche geistige Schöpfung von ILOS durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

7.2. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, die vorgenannten Unterlagen fotomechanisch oder elektronisch zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die vorgenannten Unterlagen nur für seinen persönlichen Gebrauch im Rahmen des Projektes/der Maßnahme zu verwenden und nicht an unbeteiligte Dritte (insbesondere Trainer, Berater) weiterzugeben. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

7.3. Bei Verstößen des Vertragspartners gegen vertragliche und/oder gesetzliche Vorschriften, die die Rechte, insbesondere die Urheberrechte von ILOS schützen, hat ILOS gegenüber dem Vertragspartner einen Auskunfts- und Unterlassungsanspruch. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für den hieraus resultierenden Schaden.

8. Abgrenzung

8.1. Die Maßnahmen von ILOS beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology etc. und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahe stehenden Unternehmen ab. Wir erklären, dass ILOS, unsere Partner sowie andere von uns eingesetzte Personen nicht nach einer Methode von L. Ron Hubbard (z. B. der „Technologie” zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer damit zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnen. Wir verwahren uns gegen entsprechende Werbungen für eine Methode von L. Ron Hubbard oder Prozesse, die an diese „Technologien” angelehnt sind und unterbinden jede wie auch immer geartete Verbreitung in unserem Unternehmen. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden unterstützen. Ferner unterstützen wir wissentlich keine Firmen und/oder Unternehmensgruppen, die selbst nach der Methode von L. Ron Hubbad geführt oder beeinflusst werden.

9. Mitwirkungs- und Informationspflichten des Auftraggebers

9.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, besondere Arbeitserschwernisse usw., die ihm bekannt sind oder bekannt sein müssen, den Mitarbeitern von ILOS vor Projekt-/Arbeitsbeginn unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere für kundenspezifische Maßnahmen und Projekte.

9.2. Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass aus seiner Sicht eine ungehinderte/unbeschränkte Teilnahme an den Maßnahmen erfolgen kann.

9.3. Im Falle der Durchführung von firmenspezifischen Maßnahmen verpflichtet sich der Vertragspartner, den Mitarbeitern von ILOS ungehinderten Zugang zu den relevanten Geschäftsräumlichkeiten/Seminarräumen zu verschaffen und für die notwendige Ausstattung Sorge zu tragen.

9.4. Soweit der Vertragspartner den unter dieser Ziffer geregelten Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht genügt und es hierdurch im Zuge der Vertragsabwicklung zu Verzögerungen usw. kommt, haftet der Vertragspartner für den durch die Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten verursachten Schaden.

9.5 Im Falle der Verletzung der geregelten Mitwirkungs- und Informationspflichten durch den Vertragspartner verpflichtet sich dieser zudem, ILOS insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen, soweit der Eintritt des Schadens auf einer Verletzung der Mitwirkungs- und Informationspflichten des Vertragspartners beruht.

10. Gewährleistung und Haftung

10.1. Die jeweiligen Projekte/Veranstaltungen werden durch ILOS unter Zugrundelegung des jeweils aktuellen Wissensstandes sorgfältig vorbereitet und durchgeführt.

10.2. ILOS übernimmt keine Haftung dafür, dass der einzelne Vertragspartner die erworbenen Kenntnisse und erhaltenen Ratschläge tatsächlich für sich individuell nach seinen persönlichen Vorstellungen verwerten kann. D.h. es besteht keine Haftung von ILOS für einen bestimmten Erfolg – insbesondere nicht für einen solchen, den sich der Vertragspartner selbst gesetzt hat.

10.3. Der Vertragspartner prüft selbst, ob er sich den Anforderungen des Projekts/Seminars gewachsen fühlt. Er trägt für sein Handeln sowie seine körperliche und geistige Gesundheit/Verfassung selbst die Verantwortung. ILOS übernimmt keine Haftung für Nachteile des Vertragspartners, die daraus entstehen, dass die Voraussetzungen in der Person des Vertragspartners nicht vorliegen. Der Vertragspartner/Teilnehmer haftet für Schäden, die sich aufgrund von ihm schuldhaft gemachter falscher Angaben ergeben.

10.4. Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche sind – soweit sie offensichtlich sind – unverzüglich während der Dauer des Projekts/ der Maßnahme schriftlich gegenüber den Mitarbeitern von ILOS zu erheben bzw. geltend zu machen. Unterbleibt diese Mängelanzeige, ist der Vertragspartner mit sämtlichen Ansprüchen betreffend die Gewährleistung ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb eines Jahres ILOS gegenüber anzuzeigen. Unterbleibt diese Mängelanzeige ist der Auftraggeber mit Gewährleistungsansprüchen auch hinsichtlich nicht offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.

10.5. Für zu Recht gerügte Mängel leistet ILOS in der Weise Gewähr, dass nach eigener Wahl nachgebessert oder Ersatz beschafft wird. Zur Mängelbeseitigung/Abhilfe hat der Vertragspartner ILOS eine angemessene Frist zu setzen.

10.6. ILOS haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit der Schaden nicht eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beinhaltet. Für einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung zudem auf Vorsatz begrenzt.

10.7. Sämtliche Ansprüche – insbesondere Gewährleistungsansprüche – gegen ILOS verjähren in einem Jahr.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1. Erfüllungsort für alle gegenwärtigen und zukünftigen, sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Ansprüche, ist der Gerichtsstand. Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Vertragsparteien ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, Krefeld. ILOS ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

11.2. Die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Soweit in diesen Bedingungen unwirksame Bestimmungen enthalten sind, sind diese durch zulässige zu ersetzen, die den Vertragszweck und den von der Firma ILOS beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellen. Hilfsweise sind die gesetzlichen Bestimmungen heranzuziehen.

Stand 2007 – 2022